Mittwoch, Mai 29, 2013

www.pro-iure-animalis.de/dokumente/flyer_bjt_marburg.pdf

www.pro-iure-animalis.de/dokumente/flyer_bjt_marburg.pdf
SIND MENSCHEN, DIE AUS LUST
SINNLOS TIERE TÖTEN,
IN MARBURG WILLKOMMEN?

WAS SIE üBER JAGD UND
JäGER WISSEN SOLLTEN ...
WUSSTEN SIE ...
... dass in Deutschland jährlich über 20.000 Hunde und über
200.000 Katzen von Jägern erschossen werden?
Eine offizielle Zahl zum Haustierabschuss gibt es
nicht, da keine Meldepflicht besteht. Nur einzelne
Bundesländer geben Zahlen bekannt, so NordrheinWestfalen für das Jagdjahr 2008/2009: 11.385 Katzen und 128 Hunde. Eine Hochrechnung auf alle Bundesländer und die berechtigte Annahme einer hohen
Dunkelziffer bestätigen die genannten Zahlen.
Im Zusammenhang mit dem Haustierabschuss
wird unter Jägern die „3-S-Methode“ propagiert: Schießen – schaufeln – schweigen!
... dass der Haustierabschuss in Deutschland legal ist?
Das Bundesjagdgesetz und bisher alle Landesjagdgesetze erlauben den Haustierabschuss. Katzen
wird angelastet, sie würden „wildern“, also Vögel
fangen, was deren Bestand gefährden würde. Somit
darf eine Katze legal hingerichtet werden, wenn sie
sich – je nach Bundesland – zwischen 300 und 500
Meter von Siedlungen entfernt.
Freilaufende Hunde, die Wild nachstellen, dürfen
von Jägern geschossen werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Großzahl der erschossenen Hunde nicht wilderte, sondern nur freilaufend war.
Wenn Hunde Wild nachstellen, sind dies oftmals Jagdhunde!